| Referenzen: | - Angaben über mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers. Als Mindestanforderung werden anerkannt: mindestens 3 Referenzen zum Abfallsammeln an mehrstreifigen Bundesstraßen und Bundesautobahnen.
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| Finanziell: | - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Liefer- und Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 150.000,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags beträgt 100.000,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss im Auftragsfall einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €.
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| Rechtlich: | - Angaben über die Eintragung in ein Berufsregister.
- Angaben über die Eintragung in ein Handelsregister.
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| Sonstige: | - Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
- Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen auf Autobahnen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen " (ZTV SA sowie gemäß RSA und MVAS).
- Nachweis einer gültigen Transportgenehmigung für die ausgeschriebenen Abfallarten gem. §49 KrWG oder Befreiung hiervon gem. § 51 KrWG.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Eigenerklärung mit Angaben über die durchschnittliche Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Auftragnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
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