Entsorgung Reiseabfälle AM RW 2027-2028

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest

70329 Stuttgart

Veröffentlicht

27.08.2026

Angebotsfrist

30.09.2026, 07:00 Uhr

Steckbrief

Entsorgung
Reiseabfälle
Autobahnmeisterei
Rottweil
Unterflurbehälter
Absetzmulde

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Reiseabfällen der Autobahnmeisterei Rottweil für die Jahre 2027 und 2028. Die Leistung umfasst die Leerung der auf den Parkplätzen vorhandenen Unterflurbehälter sowie einer Absetzmulde auf dem Gehöft der AM Rottweil.

Zeitplan

Bekanntmachung27.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist30.09.2026
Veröffentlichungsende30.09.2026
Laufzeitbeginn01.01.2027
Laufzeitende31.12.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB).
  • Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Nachweis einer gültige Transportgenehmigung für die ausgeschriebenen Abfallarten gem. § 49 KrWG oder den Nachweis einer Befreiung hiervon gem. § 51 KrWG
  • Angaben über die Eintragung in ein Berufsregister
Sonstige:
  • Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
  • Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
  • Konformitätsbescheinigung der geeichten Fahrzeugwaagen
  • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
  • Benennung des Entsorgungsbetriebes mit Erlaubnis für die Beförderung der ausgeschriebenen Abfallarten sowie Erklärung über die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges.
  • Nachweises der Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges durch Vorlage des Genehmigungsbescheides oder des Zertifikates des Betreibers der Entsorgungsanlage als Entsorgungsfachbetrieb für die ausgeschriebenen Abfallarten.
  • Angabe, welche Teile des Auftrags der Auftragnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

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