Abfallsammlung Braunschweig Rüningen 2026 - 2030

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

30163 Hannover

Veröffentlicht

06.09.2026

Angebotsfrist

07.10.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Abfallsammlung
Autobahn
Braunschweig
Rüningen

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest schreibt die Abfallsammlung im Bereich der Autobahnmeisterei Braunschweig Rüningen für die Jahre 2026 bis 2030 aus. Die Leistungen umfassen die Abfallsammlung an Autobahnanschlussstellen und -kreuzen der A36, A39, A391 und A392. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 02.11.2026 bis zum 31.10.2030.

Zeitplan

Bekanntmachung06.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist07.10.2026
Veröffentlichungsende07.10.2026
Laufzeitbeginn02.11.2026
Laufzeitende31.10.2030

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Einsammeln von kommunalem Müll
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:38122 Braunschweig, DE929, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens 3 Referenzen zum Abfallsammeln an mehrstreifigen Bundesstraßen und Bundesautobahnen in den letzten 3 Jahren.
Finanziell:
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Mindestjahresumsatz von 150.000,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags von 100.000,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € und für sonstige Schäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €.
Rechtlich:
  • Eintragung in ein Berufsregister.
  • Eintragung in ein Handelsregister.
  • Nachweis einer gültigen Transportgenehmigung für die ausgeschriebenen Abfallarten gem. §49 KrWG oder Befreiung hiervon gem. § 51 KrWG.
Sonstige:
  • Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
  • Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen auf Autobahnen.
  • Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
  • Erklärung über die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

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