Rahmenvertrag Lieferung Bürostühle

Auftraggeber

Bayerisches Landesamt für Umwelt

86179 Augsburg

Veröffentlicht

20.09.2026

Angebotsfrist

22.10.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Bürostühle
Rahmenvertrag
Lieferung

Zusammenfassung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen für die Behörden des Geschäftsbereiches Umwelt und Verbraucherschutz. Die Auslieferung erfolgt an diverse Dienststellen in Bayern. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch zur Verfügung.

Zeitplan

Bekanntmachung20.09.2026
Heute26.09.2026
Bieterfragenfrist19.10.2026
Abgabefrist22.10.2026
Veröffentlichungsende22.10.2026
Laufzeitbeginn01.03.2027
Laufzeitende28.02.2031

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Büromöbel
Zuschlagskriterien:
PreisLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Erfüllungsort:Behörden Behörden des GB StMUV, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Bürodrehstühle

Gemäß Leistungsbeschreibung liegt die geschätzte Höchstabnahmemenge ( bei maximaler Laufzeit von vier Jahren ) bei den Bürodrehstühlen mit oder ohne Armlehne sowie Stoff- oder Kunstlederbezug bei insgesamt 1800. Die bei den einzelnen Kostenpositionen angegebenen Mengen wurden für den Angebotsvergleich festgelegt. Die tatsächlichen abgefragten Mengen können nach Bedarf variieren.

Besucherstühle

Besucherstühle

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
  • Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.

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