Verkehrssicherungen für Bau BW50 - BMP an der A3/A93

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern

80335 München

Veröffentlicht

24.09.2026

Angebotsfrist

28.10.2026, 10:00 Uhr

Steckbrief

Verkehrssicherung
Bauleistungen
Autobahn
A3
A93

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern schreibt Verkehrssicherungen für den Bau BW50 - BMP aus. Dies umfasst mehrere Verkehrssicherungen und -führungen längerer Dauer für den Ersatzneubau A3 BW50 sowie an der A93 BW33 und BW34 im Vor- bzw. Nachlaufbereich. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 08.01.2027 bis 28.04.2031 in Regensburg erbracht werden.

Zeitplan

Bekanntmachung24.09.2026
Heute01.10.2026
Abgabefrist28.10.2026
Veröffentlichungsende28.10.2026
Laufzeitbeginn07.01.2027
Laufzeitende27.04.2031

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Bauarbeiten für Autobahnen
Verkehrsregelung
Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
Bau von Fernstraßen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:93053 Regensburg, Deutschland

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Auftraggeber

Name

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Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
  • Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Sonstige:
  • Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
  • Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS).
  • Freigabebescheide bzw. Prüfzeugnisse der BASt der Applikation der Markierungsstoffe.
  • Nachweis der Qualifikation des Fahrbahnmarkierers gemäß den ZTV M13.
  • Prüfukunde Schutzplanken-Montagefachmann.
  • Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die ausgeschreibenen PQ-Leistungsbereiche.
  • Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

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