Rahmenvertrag Reparatur Getriebe Flexity

Auftraggeber

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

10179 Berlin

Veröffentlicht

24.08.2026

Angebotsfrist

05.10.2026, 11:00 Uhr

Steckbrief

Reparatur
Getriebe
Flexity
Instandsetzung
Schienenfahrzeuge

Zusammenfassung

Die Berliner Verkehrsbetriebe schreiben einen Rahmenvertrag für die Reparatur von Getrieben des Typs Flexity (#70520 und #70522) aus. Der Vertrag umfasst die Instandsetzung von ca. 192 Getrieben im Zeitraum von 2026 bis 2029, mit einer Höchstmenge von 200 Instandsetzungen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Zeitplan

Bekanntmachung24.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist05.10.2026
Veröffentlichungsende05.10.2026
Laufzeitbeginn31.12.2026
Laufzeitende31.12.2029

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Instandsetzung von Sitzen von Schienenfahrzeugen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:10179 Berlin, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens 3 Referenzen über die Begutachtung, Befundung und/oder Instandsetzung von Getrieben für Schienenfahrzeuge oder vergleichbaren Getrieben aus den letzten 5 Jahren.
Finanziell:
  • Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestumsatz 750.000 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
  • Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780).
  • Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland.
Sonstige:
  • Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung.
  • Einhaltung der Vorgaben nach dem BerlAVG (Mindestlohn/Tarifentgelt).
  • Einhaltung der im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen.

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