Tagesstruktur und Kinderbetreuung in Anker-Dependance

Auftraggeber

Regierung von Oberbayern

80538 München

Veröffentlicht

19.08.2026

Angebotsfrist

22.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Tagesstruktur
Kinderbetreuung
Anker-Dependance
Flüchtlingsunterkunft
Asylunterkunft

Zusammenfassung

Vertragsgegenstand ist die Gestaltung und Durchführung von tagesstrukturierenden Leistungen für die in der Dependance untergebrachten Bewohner sowie die Betreuung deren Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren. Der Auftragnehmer organisiert eigenverantwortlich in der Dependance ein bedarfsgerechtes Angebot und stellt Personal gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis zur Verfügung.

Zeitplan

Bekanntmachung19.08.2026
Bieterfragenfrist15.09.2026
Heute17.09.2026
Abgabefrist22.09.2026
Veröffentlichungsende22.09.2026
Laufzeitbeginn01.12.2026
Laufzeitende30.11.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Sozialwesen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:80939 München, DE212, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens zwei Referenzen, nicht älter als drei Jahre, über vergleichbare Aufträge im Bereich Betreuung an Flüchtlings- oder Asylunterkünften mit einer Aufnahmekapazität von mindestens 250 Personen.
  • Die Referenzaufträge müssen eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben.
  • Mindestens ein im Referenzauftrag eingesetzter Mitarbeiter mit pädagogischen Fachkenntnissen (z.B. Erzieher, Pädagogikstudium) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.
Finanziell:
  • Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich i. H. v. 1.000.000 € (brutto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: 5.000.000 € für Personenschäden, 2.500.000 € für Sachschäden, 2.500.000 € für Vermögensschäden, 250.000 € für Schlüsselverlust, 250.000 € für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A.
  • Eigenerklärung Sanktionen Russland (Verordnung EU 833/2014).
  • Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister).
Sonstige:
  • Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertig.
  • Eigenerklärung Masernschutz.
  • Schutzerklärung Scientology.
  • Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz.
  • Zwingende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung bis spätestens 11.09.2026.

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