Visuelle Straßenzustandserfassung Stadtbezirk Mülheim

Auftraggeber

Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

50679 Köln

Veröffentlicht

21.09.2026

Angebotsfrist

02.11.2026, 13:00 Uhr

Steckbrief

Straßenzustandserfassung
Visuelle Erfassung
Georeferenzierung
Köln
Mülheim

Zusammenfassung

Die Stadt Köln schreibt die visuelle Straßenzustandserfassung der öffentlichen Verkehrswege im Stadtbezirk Mülheim aus. Die Erfassung erfolgt mittels digitaler Vor-Ort-Erfassung mit georeferenziertem Bezug. Eine Bewertung der Daten ist nicht gefordert. Mit dem wirtschaftlichsten Bieter wird vorab eine verifizierende Teststellung auf einer 500 Meter langen Teststrecke durchgeführt.

Zeitplan

Bekanntmachung21.09.2026
Heute17.10.2026
Laufzeitbeginn01.11.2026
Abgabefrist02.11.2026
Veröffentlichungsende02.11.2026
Laufzeitende29.04.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Datenerfassung
Zuschlagskriterien:
Erfahrung der Projektleitung (30.00)Erfahrung mit Anwendungen der CAOS GmbH im Bereich Zustandserfassung (10.00)Preis (60.00)
Erfüllungsort:mehrere Köln, DEA23, Deutschland

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Auftraggeber

Name

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Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Referenzprojekt: Erfahrung mit vergleichbaren Projekten (mindestens 200km Netzlänge, nicht älter als 4 Jahre, Zustandserfassung mit "Digitale Vor-Ort-Erfassung mit Eingabegeräten mit georeferenziertem Bezug" einer kommunalen Straßeninfrastruktur).
Finanziell:
  • Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme: 1 Millionen € Personenschäden, 1 Millionen € Vermögensschäden.
Rechtlich:
  • Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
  • Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
  • Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen
  • Kein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt
  • Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
  • Keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung RUS-Sanktionen Artikel 5k

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