Öffentliche Personenbeförderung Linienbündel Offenburg Stadt

Auftraggeber

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle

77654 Offenburg

Veröffentlicht

13.09.2026

Angebotsfrist

15.10.2026, 08:30 Uhr

Steckbrief

Personenbeförderung
ÖPNV
Buslinien
Elektrobusse
Ladeinfrastruktur

Zusammenfassung

Die Stadt Offenburg vergibt Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung für das Linienbündel "Offenburg Stadt". Der Vertrag umfasst mehrere Buslinien und sieht vor, dass spätestens ab dem 01.01.2031 ausschließlich Elektrobusse eingesetzt werden. Der Betreiber muss zudem eine Ladeinfrastruktur für Batteriebusse vorhalten und der Stadt eine Option für deren weitere Nutzung nach Vertragsende einräumen.

Zeitplan

Bekanntmachung13.09.2026
Heute25.09.2026
Abgabefrist15.10.2026
Veröffentlichungsende15.10.2026
Laufzeitbeginn01.11.2027
Laufzeitende31.10.2042

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zuschlagskriterien:
Angebotspreis (100%)
Erfüllungsort:77652 Offenburg, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Nachweis durch Vorlage von Referenzen des Bewerbers über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Finanziell:
  • Eigenerklärung, dass der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen ausreichen.
Rechtlich:
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch eine Erklärung des Bewerbers.
  • Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen).
Sonstige:
  • Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) bzw. § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG.

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