Unterhaltungspflege für Außenanlagen und Mulden Region Ost

Auftraggeber

Berliner Wasserbetriebe

10179 Berlin

Veröffentlicht

14.10.2026

Angebotsfrist

19.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Unterhaltungspflege
Außenanlagen
DIN 18919
Mulden
Retentionsbodenfilter

Zusammenfassung

Die Berliner Wasserbetriebe schreiben die Unterhaltungspflege für Außenanlagen gemäß DIN 18919 für diverse Betriebsstellen der Organisationseinheit Abwasserentsorgung in der Region Ost aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die verschiedene Bereiche wie Werksgelände, Retentionsbodenfilter, Muldenanlagen und Standorte mit Wartungswegen umfassen. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre von April 2027 bis März 2031.

Zeitplan

Bekanntmachung14.10.2026
Heute17.10.2026
Abgabefrist19.11.2026
Veröffentlichungsende19.11.2026
Laufzeitbeginn31.03.2027
Laufzeitende30.03.2031

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Neue Jüdenstr. 2, 10179 Berlin, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Angebotsendsumme Los 1

Los 1: Unterhaltungspflege Außenanlagen Werksgelände gemäß DIN 18919 für 4 Jahre

Angebotsendsumme Los 2

Los 2: Unterhaltungspflege Außenanlagen für 4 Jahre für 4 Retentionsbodenfilter (RBF)

Angebotsendsumme Los 3

Los 3: Unterhaltungspflege Außenanlagen gem. DIN 18919 für 4 Jahre für 18 Muldenanlagen

Angebotsendsumme Los 4

Los 4: Unterhaltungspflege Außenanlagen gem. DIN 18919 für 4 Jahre für 50 Standorte mit Wartungswegen, Wartungszugängen und Betriebszufahrten

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.
  • Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
  • Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

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