Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr Landkreis Nienburg/Weser

Auftraggeber

Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr

31582 Nienburg

Veröffentlicht

14.10.2026

Angebotsfrist

16.11.2026, 10:00 Uhr

Steckbrief

Schülerbeförderung
Freistellungsverkehr
Personenbeförderung

Zusammenfassung

Rahmenvereinbarung zur Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr für den Landkreis Nienburg/Weser. Die Gesamtleistung ist in 23 Lose strukturiert, wobei 9 Lose Fahrziele außerhalb und 14 Lose Fahrziele innerhalb des Landkreises umfassen. Es gilt eine Zuschlagslimitierung von maximal acht Losen pro Bieterunternehmen.

Zeitplan

Bekanntmachung14.10.2026
Heute20.10.2026
Bieterfragenfrist06.11.2026
Abgabefrist16.11.2026
Veröffentlichungsende16.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Bedarfspersonenbeförderung
Personensonderbeförderung (Straße)
Erfüllungsort:Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

—

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in Bad Oeynhausen, insbesondere Schule Wittekindshof, Schule am Weserbogen (KME)

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in Hille, insbesondere Sprachförderschule, Schule Mindenerwald

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in Bremen, insbesondere Georg-Droste-Schule

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus dem Kreisgebiet zum Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Osnabrück

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in der Stadt Hannover, insbesondere Mira-Lobe-Schule, Franz-Mersi-Schule, Hartwig-Clausen-Schule, LBZB und Deutsches Taubblindenwerk"

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus den SG Grafschaft Hoya, SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Marklo-he, SG Heemsen, SG Steimbke und Stadt Nienburg zur Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule Bors-tel/Janusz-Korczak-Schule Freistatt

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus den SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Liebenau), SG Mittelweser, Flecken Steyerberg, Stadt Rehburg-Loccum und SG Uchte zur Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule Borstel, Janusz-Korczak-Schule

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der SG Grafschaft Hoya zur Ita-Wegmann-Schule Benefeld

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der SG Weser-Aue, SG Mittelweser, Stadt Nienburg, SG Steimbke, SG Heemsen zur Ita-Wegmann-Schule Benefeld

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der SG Grafschaft Hoya, SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Marklo-he) zu Schulen in Nienburg

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der SG Steimbke, SG Heemsen zu Schulen in Nienburg

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der Stadt Rehburg-Loccum, SG Mittelweser zu den Schulen in Nienburg

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der SG Uchte, Flecken Steyerberg, SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Liebenau) zu Schulen in Nienburg

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der Stadt Nienburg zur Astrid-Lindgren-Schule Nienburg und deren Kooperations-schulen, wie IGS Nienburg, Grundschulen in Nienburg, Grundschule Heemsen

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der Stadt Nienburg zu allen städtischen Schulen in Nienburg, ausgenommen Astrid-Lindgren-Schule Nienburg

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der Stadt Rehburg-Loccum, Gemeinde Leese, Gemeinde Landesbergen zur Helen-Keller-Schule Stolzenau und deren Kooperationsschulen, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus dem Flecken Steyerberg und der SG Weser-Aue (einen Teil in den Grenzen der ehe-maligen SG Liebenau) zur Helen-Keller-Schule, Stolzenau und deren Kooperationsschulen, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der SG Uchte zur Helen-Keller-Schule Stolzenau und deren Kooperationsschule, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser, Zubringerfahrten zu Haltestellen

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus der Gemeinde Stolzenau zur Helen-Keller-Schule Stolzenau und deren Kooperati-onsschulen, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen und Haltestellen in der Stadt Rehburg-Loccum, Zubrin-gerfahren aus der SG Mittelweser zur Haltestelle in Leese sowie Beförderungen für das Wohnge-biet "Vehrenheide", solange es keine ÖPNV-Anbindung gibt

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen und Haltestellen der SG Grafschaft Hoya

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Zubringerfahrten aus der Samtgemeinde Weser-Aue zu Haltestellen und Schulen

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in den SG Heemsen und SG Steimbke

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Voraussetzungen

Sonstige:
  • Nachweise und Erklärungen zur Eignung können nachgefordert werden

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