Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr Landkreis Nienburg/Weser
Auftraggeber
Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr
31582 Nienburg
Veröffentlicht
14.10.2026
Angebotsfrist
16.11.2026, 10:00 Uhr
Steckbrief
Zusammenfassung
Rahmenvereinbarung zur Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr für den Landkreis Nienburg/Weser. Die Gesamtleistung ist in 23 Lose strukturiert, wobei 9 Lose Fahrziele außerhalb und 14 Lose Fahrziele innerhalb des Landkreises umfassen. Es gilt eine Zuschlagslimitierung von maximal acht Losen pro Bieterunternehmen.
Zeitplan
Ausschreibung
| Reichweite: | EU-Weit |
|---|---|
| Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung |
| Vergabeverordnung: | VgV |
| Leistung: | Dienstleistungen |
| Klassifizierung: | Bedarfspersonenbeförderung Personensonderbeförderung (Straße) |
| Erfüllungsort: | Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg, Deutschland |
Google Maps ist nicht geladen
Diesen Inhalt liefert Google Maps. Beim Laden werden Daten – darunter deine IP-Adresse – an den Anbieter übertragen.
Deine Auswahl für Google Maps wird gespeichert und gilt, bis du sie in den Cookie-Einstellungen änderst.
Auftraggeber
Name
Adresse
Website
Kontakt
Teilnahme
| Abgabeform: | Elektronisch |
|---|---|
| Angebotssprachen: | Deutsch |
| Anzahl der Angebote: | Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig. |
Lose
Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in Bad Oeynhausen, insbesondere Schule Wittekindshof, Schule am Weserbogen (KME)
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in Hille, insbesondere Sprachförderschule, Schule Mindenerwald
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in Bremen, insbesondere Georg-Droste-Schule
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus dem Kreisgebiet zum Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Osnabrück
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in der Stadt Hannover, insbesondere Mira-Lobe-Schule, Franz-Mersi-Schule, Hartwig-Clausen-Schule, LBZB und Deutsches Taubblindenwerk"
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus den SG Grafschaft Hoya, SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Marklo-he, SG Heemsen, SG Steimbke und Stadt Nienburg zur Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule Bors-tel/Janusz-Korczak-Schule Freistatt
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus den SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Liebenau), SG Mittelweser, Flecken Steyerberg, Stadt Rehburg-Loccum und SG Uchte zur Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule Borstel, Janusz-Korczak-Schule
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der SG Grafschaft Hoya zur Ita-Wegmann-Schule Benefeld
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der SG Weser-Aue, SG Mittelweser, Stadt Nienburg, SG Steimbke, SG Heemsen zur Ita-Wegmann-Schule Benefeld
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der SG Grafschaft Hoya, SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Marklo-he) zu Schulen in Nienburg
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der SG Steimbke, SG Heemsen zu Schulen in Nienburg
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der Stadt Rehburg-Loccum, SG Mittelweser zu den Schulen in Nienburg
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der SG Uchte, Flecken Steyerberg, SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Liebenau) zu Schulen in Nienburg
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der Stadt Nienburg zur Astrid-Lindgren-Schule Nienburg und deren Kooperations-schulen, wie IGS Nienburg, Grundschulen in Nienburg, Grundschule Heemsen
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der Stadt Nienburg zu allen städtischen Schulen in Nienburg, ausgenommen Astrid-Lindgren-Schule Nienburg
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der Stadt Rehburg-Loccum, Gemeinde Leese, Gemeinde Landesbergen zur Helen-Keller-Schule Stolzenau und deren Kooperationsschulen, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus dem Flecken Steyerberg und der SG Weser-Aue (einen Teil in den Grenzen der ehe-maligen SG Liebenau) zur Helen-Keller-Schule, Stolzenau und deren Kooperationsschulen, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der SG Uchte zur Helen-Keller-Schule Stolzenau und deren Kooperationsschule, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser, Zubringerfahrten zu Haltestellen
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus der Gemeinde Stolzenau zur Helen-Keller-Schule Stolzenau und deren Kooperati-onsschulen, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen und Haltestellen in der Stadt Rehburg-Loccum, Zubrin-gerfahren aus der SG Mittelweser zur Haltestelle in Leese sowie Beförderungen für das Wohnge-biet "Vehrenheide", solange es keine ÖPNV-Anbindung gibt
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen und Haltestellen der SG Grafschaft Hoya
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Zubringerfahrten aus der Samtgemeinde Weser-Aue zu Haltestellen und Schulen
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in den SG Heemsen und SG Steimbke
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Voraussetzungen
| Sonstige: |
|
|---|
Ähnliche Ausschreibungen
Weitere Ausschreibungen zu:
KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.