Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt Trier

Auftraggeber

Stadt Trier

54290 Trier

Veröffentlicht

12.08.2026

Angebotsfrist

15.09.2026, 08:15 Uhr

Steckbrief

Bestattungen
Ordnungsamt
Rahmenvertrag
Erdbestattung
Einäscherung

Zusammenfassung

Die Stadt Trier sucht ein Bestattungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft für die Durchführung von Bestattungen im Auftrag des Ordnungsamtes. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren (12/2026 bis 11/2030). Die Leistungen umfassen Erdbestattungen und Einäscherungen zur Gefahrenabwehr, wenn diese nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen veranlasst werden.

Zeitplan

Bekanntmachung12.08.2026
Bieterfragenfrist08.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist15.09.2026
Veröffentlichungsende15.09.2026
Laufzeitbeginn30.11.2026
Laufzeitende30.11.2030

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Bestattungsdienste
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:54290 Trier, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Rechtlich:
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
  • Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Bescheinigung der Versicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

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