| Referenzen: | - Referenzen - Der AN muss mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, innerhalb der letzten drei Jahren. Der Nachweis ist durch Vorlage von Referenzen nachzuweisen.
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| Finanziell: | - Betriebshaftpflichtversicherung - Der Auftragnehmer weist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 Mio. Euro nach. Existiert eine Versicherung in der Höhe nicht, reicht eine Eigenerklärung, dass bei Zuschlagserteilung eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
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| Rechtlich: | - Unternehmensdarstellung nach §§ 123, 124 GWB - Der Auftragnehmer bestätigt in Form einer Eigenerklärung das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Nachweis kann auch ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Gemeint ist in diesem Fall das Vorliegen und Einreichen eines gültigen AVPQ Zertifikats (ehem. PQ-VOL Zertifikat)
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| Sonstige: | - Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): fehlende Unterschrift führt zum Ausschluss des Angebotes
- E1 UAN Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (Unterauftragnehmer) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- E2 Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- E3 Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- E4 Eigenerklärung zu Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- E5 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
- E7 Eigenerklärung zum Bezug vom Hersteller oder Fachhändler (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- E12 Eigenerklärung zu bestehender Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- E14 No-Spy Erklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische No-Spy Erlärung
- E15 Erklärung Russland-Embargo (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- E16 Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- V5 Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
- Unternehmensdarstellung - Der Auftragnehmer stellt sein Unternehmen und Leistungsprofil bezogen auf den Auftragsgegenstand dar. Dabei ist auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie
- Hauptsitz
- Niederlassungen
- Gründungsjahr
- Mitarbeiterzahl, davon Anzahl Mitarbeiter bezogen auf den Leistungsgegenstand
einzugehen.
- Eigenerklärung zum Bezug vom Hersteller oder Fachhändler - Der Bieter bestätigt, dass die von ihm zu liefernden IT-Systeme im Hinblick auf Funktionalität und
Zuverlässigkeit höchste Qualität entsprechend dem aktuellen Stand der Technik aufweisen. Die
uneingeschränkte technische Kompatibilität der einzelnen Systemkomponenten nach Maßgabe der
nachstehenden Vorgaben wird zwingend erfüllt:
- Die jeweils angebotenen Modelle sowie alle Systemkomponenten dürfen zum Angebotszeitpunkt
nicht abgekündigt sein. Es ist die derzeit aktuelle Hardwaregeneration anzubieten.
- Die Produkte sind mit den aktuellsten Firmware/Hardware/Software-Releases ausgestattet sowie
originalverpackt und fabrikneu anzuliefern.
- Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anfrage eine vollständige Dokumentation
(Handbuch, Release Notes) in digitaler Form, in den üblichen Formaten (PDF oder MS Word),
bereitzustellen.
- Der Bezug der Produkte erfolgt entweder unmittelbar vom Hersteller selbst oder von einem vom
Hersteller zugelassenen, qualifizierten Fachhändler.
- Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anfrage - spätestens nach Auftragsvergabe -
entsprechende Nachweise, z.B. in Form einer schriftlichen Bestätigung durch den Hersteller, zu
erbringen.
- Erklärung zum Ausschluss schadenstiftender Software und Funktionen der zu liefernden Hardware (No-Spy) - Der Bieter verpflichtet sich, die Hardware frei von schadenstiftender Software, z. B. in mitgelieferten
Treibern oder der Firmware zu liefern. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt
vor der Lieferung zu prüfen. Der Bieter erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf schadenstiftende
Software ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z. B.
zu Testzwecken.
- Russland-Embargo - Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des
Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der
Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang
von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder
Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht
zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der
Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
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