Betrieb der Shuttlebuslinie 560 am Universitätsklinikum Homburg

Auftraggeber

Universitätsklinikum des Saarlandes

66424 Homburg

Veröffentlicht

08.10.2026

Angebotsfrist

11.11.2026, 12:00 Uhr

Steckbrief

Shuttlebus
Personenbeförderung
Linienverkehr
Busbetrieb

Zusammenfassung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und der Betrieb der bestehenden Shuttlebuslinie "560 Uni-Klinik-Homburg" auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg. Der Auftragnehmer übernimmt den vollständigen Betrieb der Linie einschließlich Bereitstellung des Fahrzeugs und Fahrpersonals, Durchführung des Fahrbetriebs, Instandhaltung und Reinigung des Fahrzeugs sowie Sicherstellung der Betriebsbereitschaft.

Zeitplan

Bekanntmachung08.10.2026
Heute20.10.2026
Bieterfragenfrist02.11.2026
Abgabefrist11.11.2026
Veröffentlichungsende11.11.2026
Laufzeitbeginn28.02.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Personensonderbeförderung (Straße)
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Kirrberger Straße 100, 66424 Homburg, DEC05, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angabe von mindestens 2 Referenzen von in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Mindestens eine Referenz muss folgende Anforderungen erfüllen: Betrieb einer Linien-, Shuttle- oder Werksverkehrsleistung, regelmäßiger Fahrbetrieb an mindestens fünf Tagen pro Woche, Vertragsdauer von mindestens zwölf Monaten.
Finanziell:
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023).
  • Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich Personenbeförderung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden: mind. 5 Mio. EUR, Vermögensschäden: mind. 250.000 EUR).
Rechtlich:
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB.
  • Gültige Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder gleichwertiger Nachweis.
  • Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Sonstige:
  • Nachweis, dass die zur Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge zur Verfügung stehen (Fahrzeugliste oder verbindliche Beschaffungs- bzw. Bereitstellungserklärung).
  • Nachweis, dass ausreichend qualifiziertes Fahrpersonal verfügbar ist (Eigenerklärung über Anzahl, Vertretungspersonal, Sicherstellung des Betriebs).

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