Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Mettmann und kreisfreie Städte

Auftraggeber

Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Rhein-Berg

51643 Gummersbach

Veröffentlicht

07.10.2026

Angebotsfrist

10.11.2026, 08:59 Uhr

Steckbrief

Ölverunreinigungen
Verkehrsflächen
Rahmenvertrag
Entsorgung
Reinigung

Zusammenfassung

Die Ausschreibung umfasst einen Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Mettmann (südlicher Teil) und den kreisfreien Städten Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Die Verunreinigungen durch Öl, Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel sind fachgerecht zu beseitigen und die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030.

Zeitplan

Bekanntmachung07.10.2026
Heute14.10.2026
Bieterfragenfrist03.11.2026
Abgabefrist10.11.2026
Veröffentlichungsende10.11.2026
Laufzeitbeginn31.12.2026
Laufzeitende31.12.2030

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen
Auftrags-Budget:403.000 €
Erfüllungsort:Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

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Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Finanziell:
  • Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio EUR gegeben ist.
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Rechtlich:
  • EU Eigenerklärung Bezug zu Russland (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
Sonstige:
  • Nachweis von MVAS 99-Schulungsbescheinigungen für eine ausreichende Anzahl von Personen (zwei Personen pro Schicht), um bei einem 3-Schicht-Betrieb zu gewährleisten, dass eine entsprechend geschulte Person immer an der Einsatzstelle ist.
  • Nachweis der Fachkunde durch Vorlage eines Zertifikates z. B. DWA-Lehrgang "Ölspurbeseitigung" oder gleichwertiges für eine ausreichende Anzahl von Personen (zwei Personen pro Schicht), um bei einem 3-Schicht-Betrieb zu gewährleisten, dass eine entsprechend geschulte Person immer an der Einsatzstelle ist.
  • Anzahl der Fahrzeuge: Es sind immer zwei Reinigungsfahrzeuge einschl. Einsatzpersonal im 3-Schicht-Betreib vorzuhalten
  • Gültiges Zertifikat des oder der vom AN angegebenen Betriebsstandorte als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für die Beförderung und das Sammeln mindestens folgender Abfallarten: a) 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind oder vergleichbar b) 16 10 01*: wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten oder vergleichbar
  • Gültiges Zertifikat des oder der vom AN angegebenen Betriebsstandorte als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Lagern oder Behandeln oder Verwerten oder Beseitigen mindestens folgender Abfallarten: a) 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind oder vergleichbar b) 16 10 01*: wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten oder vergleichbar
  • Nachweis der einzusetzenden Reinigungsfahrzeuge mit Zertifizierung nach VDI Richtlinien VDI 4089 oder gleichwertig.

Dokumente

45-27-6004.7z

21.7 MB

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