Rahmenvertrag Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen Düsseldorf Nord

Auftraggeber

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle

40227 Düsseldorf

Veröffentlicht

11.08.2026

Angebotsfrist

14.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Abschleppen
Verwahren
Fahrzeuge
Rahmenvertrag

Zusammenfassung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag für das Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen in den nördlichen Stadtteilen aus. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate. Das geschätzte Volumen liegt bei ca. 4.700 Abschleppungen pro Jahr. Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot.

Zeitplan

Bekanntmachung11.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist14.09.2026
Veröffentlichungsende14.09.2026
Bindefrist02.11.2026
Laufzeitbeginn31.12.2026
Laufzeitende30.12.2029

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Automobil-Pannendienste
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Auftrags-Budget:5.000.000 €
Erfüllungsort:40200 Düsseldorf, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Nachweis über die erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung und Hakenlastversicherung in Höhe von mindestens 500.000,- Euro je Schadensfall.
Rechtlich:
  • Polizeiliches Führungszeugnis für den Betriebsinhaber oder Geschäftsführer und für das mit der Abwicklung der Abschleppmaßnahmen aktuell betraute Personal.
  • Erlaubnis zum 24-Stunden-Betrieb.
  • Erlaubnis gem. § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes.
  • Registrierungsnachweis gem. § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) für Inkassodienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG
  • Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (ggf. Vereins- oder Partnerschaftsregister).
Sonstige:
  • Nachweis über mindestens 6 auf den Auftragnehmer zugelassene und für Maßnahmen der Stadt vorbehaltene Abschleppfahrzeuge.
  • Nachweis für sämtliche Fahrzeuge, dass sie den Unfallverhütungsvorschriften sowie den EG-Richtlinien und der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
  • Umweltunbedenklichkeitsbescheinigung für das Betriebs- bzw. Verwahrgelände.
  • Nachweis über ein Verwahrgelände, das über mindestens 40 Stellplätze für von der Stadt abgeschleppte Fahrzeuge verfügt und innerhalb eines Radius von 7 Kilometern rund um den Martin-Luther-Platz liegen muss.
  • Grundbuchauszug oder Mietvertrag über das Betriebs- u. Verwahrgelände.

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