Quantum Orchestration Platform für Quantennetzwerk-Knoten

Auftraggeber

Universität Stuttgart

70174 Stuttgart

Veröffentlicht

11.10.2026

Angebotsfrist

12.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Quantum Orchestration Platform
Quantennetzwerk
Mikrowellenimpulse
optische Impulse
Spin-Photon Verschränkung

Zusammenfassung

Beschafft werden soll eine Quantum Orchestration Platform zur Durchführung eines Quantennetzwerk-Knotens im Rahmen des BMFTR Projektes QR.N. Das System muss die Erzeugung von optischen und Mikrowellenimpulsen in Echtzeit steuern können. Dies ist notwendig für die Spin-Photon Verschränkung und die Implementierung von Fehlerkorrekturcodes. Zudem ist eine Rückkopplung zur Initialisierung komplexer Quantensysteme erforderlich.

Zeitplan

Bekanntmachung11.10.2026
Heute17.10.2026
Bieterfragenfrist04.11.2026
Abgabefrist12.11.2026
Veröffentlichungsende12.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zuschlagskriterien:
Preis: 100 Punkte (100 %)
Erfüllungsort:Universtität Stuttgart, 3. Physikalisches Institut, Allmandring 13, 70569 Stuttgart, DE112, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten drei Geschäftsjahren.
Finanziell:
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
  • Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) ersichtlich sind.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Einhaltung der Exportkontrollvorschriften

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