Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für KIB und Verkehrsanlagen A4/L136

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland

47805 Krefeld

Veröffentlicht

24.09.2026

Angebotsfrist

27.10.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Bauoberleitung
Bauüberwachung
KIB
Verkehrsanlagen
Ersatzneubau
Behelfsumfahrung

Zusammenfassung

Für die Bauleistungen an der Behelfsumfahrung sowie dem Ersatzneubau A4/L136 in Untereschbach/Overath wird eine Bauoberleitung (BOL) und eine Bauüberwachung (BÜ) gesucht. Die Leistungen werden im Rahmen eines Stufenvertrags betreut und geleitet. Stufe 1 umfasst die Erstellung der Behelfsumfahrungen, Stufe 2 den Ersatzneubau.

Zeitplan

Bekanntmachung24.09.2026
Heute01.10.2026
Abgabefrist27.10.2026
Veröffentlichungsende27.10.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Bauaufsicht
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Dienstleistungen im Bereich Korrosionsschutz
Gutachterische Tätigkeit
Zuschlagskriterien:
Kriterium 2:Qualifikation der Führungskraft:Bauoberlauteitung hier Bauoberleitung (70.00%)Preis (30.00%)
Erfüllungsort:50679 Köln, DEA14, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen über die Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Finanziell:
  • Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio.€ und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5 Mio.€ besteht.
Rechtlich:
  • Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
Sonstige:
  • Eigenerklärung mit Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
  • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

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