Support-Vertrag TETRA/Bündelfunk Sprechstellensystem

Auftraggeber

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

12529 Berlin

Veröffentlicht

17.08.2026

Angebotsfrist

21.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

TETRA
Bündelfunk
Sprechstellensystem
Support
Serviceleistungen
Flughafen

Zusammenfassung

Gegenstand der Maßnahme ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über max. 8 Jahre für Serviceleistungen zum Betrieb eines bereits bei der FBB im Einsatz befindlichen TETRA-Sprechstellensystems des Herstellers Hagedorn Informationstechnik GmbH. Die Leistungen beinhalten Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Überlassung neuer Programmstände, Hotline, Rufbereitschaft und Vor-Ort Services. Leistungsbestandteile sind insbesondere 3rd-Level-Support, Lieferung von Sprechstellen und Zubehör, Abruf von Projekt- und Technikerleistungen sowie optionaler Abruf von IT-Sicherheitsleistungen.

Zeitplan

Bekanntmachung17.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist21.09.2026
Veröffentlichungsende21.09.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Reparatur- und Wartungsdienste
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, 12529 Berlin-Brandenburg, DE406, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Nachweis der Erfahrung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitung über die erfolgreiche Implementierung mindestens eines vergleichbaren TETRASprechstellensystems innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens.
Rechtlich:
  • Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG.
  • Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
  • Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit _DE
  • Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend)
  • Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (falls zutreffend)
Sonstige:
  • Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
  • Nachweis der Verfügbarkeit mindestens zweier qualifizierter technischer Fachkräfte, die über eine zu Vertragsstart gültige Herstellerautorisierungen oder vergleichbaren Befähigungen zur Durchführung von Serviceleistungen am eingesetzten TETRASprechstellensystem verfügen.
  • Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen über mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.

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