Lieferung von Schlingerdämpfern für Straßenbahnfahrzeuge Flexity

Auftraggeber

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

10179 Berlin

Veröffentlicht

24.09.2026

Angebotsfrist

30.10.2026, 10:00 Uhr

Steckbrief

Schlingerdämpfer
Straßenbahn
Flexity
Lieferung

Zusammenfassung

Die Berliner Verkehrsbetriebe schreiben die Lieferung von Schlingerdämpfern für Straßenbahnfahrzeuge des Typs Flexity aus. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag über 4 Jahre für die Lieferung von 1440 Stück. Ein Besichtigungstermin am BVG Betriebshof Lichtenberg ist vorgeschrieben.

Zeitplan

Bekanntmachung24.09.2026
Heute07.10.2026
Abgabefrist30.10.2026
Veröffentlichungsende30.10.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:10179 Berlin, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

—

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Innerhalb der letzten zehn Jahre muss der Bieter für mindestens drei Schienenfahrzeugprojekte hydraulische Dämpfer geliefert haben. Die Dämpfer müssen in horizontaler Lage in die Schienenfahrzeuge eingebaut sein und dort die Bewegungsdämpfung von Drehgestellen, Fahrwerken oder Wagenkästen übernehmen. Jeder Dämpfertyp muss jeweils mindestens zwei Jahre lang im Einsatz gewesen sein.
Finanziell:
  • Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz anzugeben ist.
  • Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen,
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen
  • Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
  • Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780).
  • Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland.
Sonstige:
  • Wenn der angebotene Schlingerdämpfer über geschweißte Verbindungsstellen verfügt, muss der Hersteller nach DIN EN ISO 15085 zertifiziert sein.

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