Freianlagen - Provisorischer Stellplatz und Baustellenzufahrt

Auftraggeber

Mühlenkreiskliniken AöR, Anbau Krankenhaus Bad Oeynhausen an die Auguste-Vikotria-Klinik (BOE)

32429 Minden

Veröffentlicht

16.09.2026

Angebotsfrist

19.10.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Freianlagen
Stellplatz
Baustellenzufahrt
Erdarbeiten
Asphalt
Kanalbau

Zusammenfassung

Die Mühlenkreiskliniken AöR planen den Anbau des Krankenhauses Bad Oeynhausen an die Auguste-Viktoria-Klinik. Zur Herrichtung des Baufeldes sind Arbeiten an den Freianlagen für einen provisorischen Stellplatz und eine Baustellenzufahrt geplant. Die Arbeiten umfassen unter anderem Rodungsarbeiten, Erdarbeiten, Herstellung von Asphalt- und Ortbetonflächen sowie die Verlegung von Regen- und Schmutzwasserkanälen.

Zeitplan

Bekanntmachung16.09.2026
Heute11.10.2026
Abgabefrist19.10.2026
Veröffentlichungsende19.10.2026
Laufzeitbeginn09.11.2026
Laufzeitende21.06.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bau von Schmutzwasserleitungen
Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
Bau von Regenwasserrohrleitungen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Am Kokturkanal 2, 32545 Bad Oeynhausen, DEA46, Deutschland

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Auftraggeber

Name

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Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

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