Tank- und Ladekarten für die Bayerische Polizei

Auftraggeber

Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP)

95030 Hof

Veröffentlicht

08.10.2026

Angebotsfrist

11.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Tankkarten
Ladekarten
Flottenkarten
Polizei
Bayern

Zusammenfassung

Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Tank- und Lade(flotten)karten. Diese Karten sind für neun Verbände der Bayerischen Polizei sowie deren nachgeordnete Dienststellen vorgesehen. Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Tank(flotten)karten und Lade(flotten)karten.

Zeitplan

Bekanntmachung08.10.2026
Heute17.10.2026
Bieterfragenfrist31.10.2026
Abgabefrist11.11.2026
Veröffentlichungsende11.11.2026
Laufzeitbeginn01.01.2027
Laufzeitende31.12.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Betankung von Fahrzeugen
Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Benzin
Bleifreies Benzin
Dieselkraftstoff
Dieselkraftstoff (EN 590)
Elektrizität
Wagenwäsche und ähnliche Dienstleistungen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:95030 Hof, Deutschland

Google Maps ist nicht geladen

Diesen Inhalt liefert Google Maps. Beim Laden werden Daten – darunter deine IP-Adresse – an den Anbieter übertragen.

Deine Auswahl für Google Maps wird gespeichert und gilt, bis du sie in den Cookie-Einstellungen änderst.

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Tank(flotten)karten

Mit diesen Tank(flotten)karten soll die Betankung und Reinigung ( per Waschanlage ) der Fahrzeuge der Bayerischen Polizei gewährleistet werden.

Lade(flotten)karten

Mit den Lade(flotten)karten soll das Aufladen der Elektro-Fahrzeuge der Bayerischen Polizei gewährleistet werden.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Ähnliche Ausschreibungen

KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.