Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in Zweibrücken

Auftraggeber

Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR (UBZ)

66482 Zweibrücken

Veröffentlicht

21.10.2026

Angebotsfrist

24.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Papier
Pappe
Kartonagen
PPK
Verwertung
Abfallwirtschaft
Zweibrücken

Zusammenfassung

Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR (UBZ) schreibt die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Zweibrücken aus. Die Leistung umfasst die Übernahme der lose bereitgestellten PPK-Sammelware am Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal, den Nachtransport und die stoffliche Verwertung inklusive Mengenstromnachweis. Die geschätzte Sammelmenge beträgt rund 1.950 Mg pro Jahr. Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 mit Verlängerungsoptionen.

Zeitplan

Bekanntmachung21.10.2026
Heute25.10.2026
Bieterfragenfrist16.11.2026
Abgabefrist24.11.2026
Veröffentlichungsende24.11.2026
Laufzeitbeginn01.01.2027
Laufzeitende31.12.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlichstes Angebot (höchster Vergütungsbetrag nach Abzug der Transport- und Handlingsaufwendungen)
Erfüllungsort:Zweibrücken, DEB3A, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens eine Referenz über die Verwertung von PPK mit einer Tonnage von mindestens 1.950 Mg pro Jahr über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren.
Finanziell:
  • Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).
  • Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre oder externes/bankinternes Rating.
Rechtlich:
  • Eintragung im Handels-, Berufs- oder Firmenregister.
  • Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001.
Sonstige:
  • Eigenerklärung Russlandbezug.
  • Erklärung Tariftreue nach LTTG.

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