Trägerschaft Kindertageseinrichtung in Ludwigsburg-Oßweil

Auftraggeber

Stadt Ludwigsburg

71638 Ludwigsburg

Veröffentlicht

11.10.2026

Angebotsfrist

27.11.2026, 11:00 Uhr

Steckbrief

Trägerschaft
Kindertageseinrichtung
Kita
Ludwigsburg

Zusammenfassung

Trägerschaft für eine fünfgruppige Kita auf dem Schul- Sport- und Kulturareal in Ludwigsburg (SKS-Areal), Stadtteil Oßweil. Der Träger soll für eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren den Betrieb der Einrichtung übernehmen. Perspektivisch kann diese insgesamt viermal um je fünf Jahre verlängert werden.

Zeitplan

Bekanntmachung11.10.2026
Heute25.10.2026
Abgabefrist27.11.2026
Veröffentlichungsende27.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Betreuung in Tagesstätten
Zuschlagskriterien:
Pädagogisches Konzept (30.00)Personalkonzept (20.00)Verpflegungskonzept (5.00)Bietergespräch (25.00)Finanzierungskonzept (inkl. Höhe Elternbeiträge) (20.00)
Erfüllungsort:Am Hirschgraben 5, 71640 Ludwigsburg, DE115, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Der Auftragnehmer erbringt mindestens einen Nachweis über den Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Baden-Württemberg aus den letzten drei Jahren, sowohl in der Betreuung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren als auch in der Betreuung von Kindern im Alter von 3-6 Jahren. Weiterhin kann der Auftragnehmer einen Nachweis darüber erbringen, dass er mindestens fünf Jahre Erfahrung im Bereich des Betriebes einer Kindertageseinrichtung hat (z. B. Erklärung einer Kommune oder den Kontakt einer Kommune benennen, welche der Auftraggeber eigenständig zur Einholung von Referenzen kontaktieren kann).
Finanziell:
  • Darstellung der bestehenden Haftpflichtversicherung
  • - Bonitätsnachweis (z.B. Bankauskunft oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei)
Rechtlich:
  • Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Der Träger muss diese Betriebserlaubnis vor Eröffnung der Einrichtung einholen. Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem unter anderem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie die sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben werden.
Sonstige:
  • - Formlose Eigenerklärung zur Beachtung des Fachkräfteschlüssels des KVJS Baden-Württemberg - Formlose Eigenerklärung, dass sich die Vergütung des eingesetzten Personals nach TVöD-SuE richtet

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