Vermietung und Bewirtschaftung von Heißgetränkeautomaten

Auftraggeber

Hamburger Hochbahn AG

20095 Hamburg

Veröffentlicht

14.10.2026

Angebotsfrist

16.11.2026, 11:00 Uhr

Steckbrief

Heißgetränkeautomaten
Vermietung
Bewirtschaftung
Automaten

Zusammenfassung

Die Hamburger Hochbahn AG sucht einen Dienstleister für die Vermietung und Bewirtschaftung von Heißgetränkeautomaten an ihren Liegenschaften. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren mit Verlängerungsoptionen. Es wird ein Gesamtkonzept inklusive Befüllung, Wartung, Reinigung und Nachhaltigkeit gefordert.

Zeitplan

Bekanntmachung14.10.2026
Heute20.10.2026
Bieterfragenfrist02.11.2026
Abgabefrist16.11.2026
Veröffentlichungsende16.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Reparatur- und Wartungsdienste
Zuschlagskriterien:
MUSS Kriterien (0.0)Einreichung von Konzepten (40.0)Nachhaltigkeitskonzept (10.0)Preis (50.0)
Auftrags-Budget:2.500.000 €
Erfüllungsort:Steinstraße 20, 20095 Hamburg, DE600, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Positive Bankerklärung nicht älter als 6 Monate
  • Vorlage der Betriebs-/Umweltversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, für Personen- und Sachschäden und mindestens 2.000.000 EUR für Vermögensschäden
Rechtlich:
  • Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Bestätigung "Nichtvorliegen zwingender Ausschlußgründe" gemäß §123 Abs. 1 GWB und das "Nichtvorliegen Fakukltativer Ausschlußgründe" gemäß§124 GWB
  • Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen.
  • Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Beschäftigten versichert sind

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