Übernahme und Transport von Restmüll und Rest-Sperrmüll im Main-Tauber-Kreis

Auftraggeber

Abfallwirtschaftsbetrieb Main Tauber

97941 Tauberbischofsheim

Veröffentlicht

21.10.2026

Angebotsfrist

27.11.2026, 11:00 Uhr

Steckbrief

Abfall
Transport
Restmüll
Sperrmüll

Zusammenfassung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber (AWMT) schreibt die Übernahme und den Transport von Restmüll und Rest-Sperrmüll in einem Vergabeverfahren neu aus. Die Leistung umfasst die Übernahme von Restmüll und Rest-Sperrmüll im Main-Tauber-Kreis und den Transport zu der/den vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestellen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.04.2028 bis zum 31.03.2031 mit einer Verlängerungsoption bis zum 31.03.2033.

Zeitplan

Bekanntmachung21.10.2026
Heute25.10.2026
Abgabefrist27.11.2026
Veröffentlichungsende27.11.2026
Laufzeitbeginn31.03.2028
Laufzeitende30.03.2031

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Zuschlagskriterien:
Preis (Gewichtung: 900.0)Einsatz von Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik (Gewichtung: 100.0)
Erfüllungsort:Main-Tauber-Kreis, DE11B, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

—

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens eine Referenz über die Übernahme und den Transport von Abfällen für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 12.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.
Finanziell:
  • Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2023, 2024, 2025
  • Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall
  • Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall
  • Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten
Rechtlich:
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
  • Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
  • Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Sonstige:
  • Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten.

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