Estricharbeiten für Mensa-Neubau an der Wäldchenschule Arnum in Hemmingen

Auftraggeber

Stadt Hemmingen

30966 Hemmingen

Veröffentlicht

18.10.2026

Angebotsfrist

23.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Estricharbeiten
Mensa
Neubau
Schule
Hemmingen

Zusammenfassung

Die Stadt Hemmingen schreibt Estricharbeiten für den Erweiterungsneubau der Wäldchenschule Arnum aus. Der Neubau umfasst Ganztagsräume und eine Mensa. Die Arbeiten sollen zwischen dem 08.03.2027 und dem 13.04.2027 ausgeführt werden. Es handelt sich um ein EU-weites offenes Verfahren.

Zeitplan

Bekanntmachung18.10.2026
Heute23.10.2026
Bieterfragenfrist16.11.2026
Abgabefrist23.11.2026
Veröffentlichungsende23.11.2026
Laufzeitbeginn07.03.2027
Laufzeitende12.04.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Estricharbeiten
Oberflächenbeschichtungsarbeiten
Zuschlagskriterien:
Preis
Erfüllungsort:Klapperweg 18, 30966 Hemmingen, DE929, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Finanziell:
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
  • Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nicht älter als 13 Monate).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 13 Monate).
  • Gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
  • Aktuell gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger nach § 8 Abs. 2 NTVergG (nicht älter als ein Jahr).
Rechtlich:
  • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
  • Aktuelle Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (nicht älter als 13 Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der IHK.
  • Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde.
  • Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
  • Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
  • Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG (Tariftreue und Mindestentgelt).
Sonstige:
  • Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.

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