Neubau Förderschule und Bürgerzentrum: Verblendmauerwerk

Auftraggeber

Zentrales Gebäudemanagement Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

19059 Schwerin

Veröffentlicht

20.10.2026

Angebotsfrist

23.11.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Verblendmauerwerk
Neubau
Förderschule
Bürgerzentrum
Bauleistungen

Zusammenfassung

Die Ausschreibung umfasst Bauleistungen für den Neubau einer Förderschule und eines Bürgerzentrums in Schwerin. Konkret geht es um das Los 01.06, welches Verblendmauerwerk beinhaltet. Es sind ca. 2.600 m2 Verblendmauerwerk einschließlich Kerndämmung, Feuchtigkeitssperren und Verfugung herzustellen. Zudem ist der Einbau von Konsolenankern, Konsolen und Fertigteilstürzen gefordert.

Zeitplan

Bekanntmachung20.10.2026
Heute25.10.2026
Bieterfragenfrist16.11.2026
Abgabefrist23.11.2026
Veröffentlichungsende23.11.2026
Laufzeitbeginn25.04.2027
Laufzeitende29.07.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Verblendmauerwerk
Erfüllungsort:Julius-Polentz- Straße, 19057 Schwerin, DE804, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Referenznachweise für Arbeiten mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben: geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung
Finanziell:
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
  • Nachweis einer Betriebs-Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen 1.500.000,00 Euro für Personenschäden und 500.000,00 Euro für Sachschäden
Rechtlich:
  • Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet)
  • Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet)
  • Gewerbeanmeldung, -ummeldung
  • Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet)
  • Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet)
  • Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V
  • Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen)
  • Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen)
  • Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11
Sonstige:
  • Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
  • rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)

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