Vergabe von Gewerbeflächen im GVZ JadeWeserPort Wilhelmshaven

Auftraggeber

Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

26388 Wilhelmshaven

Veröffentlicht

30.09.2026

Angebotsfrist

15.01.2027, 10:00 Uhr

Steckbrief

Gewerbeflächen
Logistikimmobilien
Hafen
JadeWeserPort
Erbbaurecht
Mietvertrag
Containerumschlag

Zusammenfassung

Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven vergibt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens Gewerbeflächen (Fläche E1) im Güterverkehrszentrum (GVZ) für hafenaffine Logistikimmobilien. Die Vergabe erfolgt durch Abschluss von Erbbaurechts- oder Mietverträgen mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 50 Jahren. Angesiedelt werden sollen Unternehmen, die sich mit der Bearbeitung, Lagerung oder dem Transport von Seegütern, vorrangig Containern, befassen. Es wird eine Betriebspflicht vereinbart und ein Entgelt von mindestens 7,00 EUR/m²/Jahr gefordert.

Zeitplan

Bekanntmachung30.09.2026
Heute23.10.2026
Abgabefrist15.01.2027
Veröffentlichungsende15.01.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Erfüllungsort:26388 Wilhelmshaven, DE945, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

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Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Bisherige Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung.
Finanziell:
  • Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann.
  • Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
  • Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (nicht älter als sechs Monate).
Rechtlich:
  • Eigenerklärung, dass keine Verfehlungen nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
  • Eigenerklärung bzgl. Terrorlisten.
  • Eigenerklärung bzgl. Russland-Sanktionen.
  • Aktueller Handelsregisterauszug (auf gesonderte Anforderung).
Sonstige:
  • Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG.

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