Ganztägliche Verpflegung und Hygieneartikel für Gemeinschaftsunterkunft Aue-Bad Schlema

Auftraggeber

Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE

09456 Annaberg-Buchholz

Veröffentlicht

10.09.2026

Angebotsfrist

16.10.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Verpflegung
Hygieneartikel
Gemeinschaftsunterkunft
Catering

Zusammenfassung

Der Auftragnehmer übernimmt an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die vollständige Versorgung der leistungsberechtigten Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Aue-Bad Schlema mit Lebensmitteln, Getränken und Hygieneartikeln. Die Leistung umfasst die Beschaffung, Anlieferung, Lagerung und Ausgabe der vertraglich vereinbarten Waren sowie sämtliche organisatorischen, logistischen und administrativen Tätigkeiten. Die Gemeinschaftsunterkunft verfügt über eine Kapazität von maximal 175 Unterbringungsplätzen.

Zeitplan

Bekanntmachung10.09.2026
Heute16.09.2026
Abgabefrist16.10.2026
Veröffentlichungsende16.10.2026
Laufzeitbeginn01.01.2027
Laufzeitende31.12.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Verpflegungsdienste
Zuschlagskriterien:
Preis (45%)Qualität, vgl. Bewertungsmatrix (55%)
Erfüllungsort:An der Mulde 35, 08280 Aue-Bad Schlema, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Referenznennungen gemäß Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Finanziell:
  • Angaben zum Umsatz gemäß Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
  • Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme (sofern Auftragssumme mind. 50.000 Euro)
Rechtlich:
  • Eintragung in das Berufsregister
  • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
  • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Sonstige:
  • Gesundheitszeugnis (Erstbelehrung nach §43 IfSG) für mit Lebensmitteln betrautes Personal
  • Hygienebeauftragten für den Lebensmittelbereich benennen und Qualifikation nachweisen (z.B. zwei- bis dreitägige fachbezogene Aus- oder Fortbildung)
  • Interkulturelle Kompetenz des eingesetzten Personals

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