Digitales HACCP-Qualitätsmanagementsystem

Auftraggeber

Studierendenwerk Thüringen

07743 Jena

Veröffentlicht

03.09.2026

Angebotsfrist

06.10.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

HACCP
Qualitätsmanagementsystem
Software
Dienstleistung

Zusammenfassung

Beschaffung eines digitalen HACCP-Qualitätsmanagementsystems für das Studentenwerk Dresden, Studierendenwerk Greifswald und Studierendenwerk Thüringen. Die Leistungen umfassen die Bereitstellung, Wartung und den Support des Systems. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten mit einer Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.

Zeitplan

Bekanntmachung03.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist06.10.2026
Veröffentlichungsende06.10.2026
Laufzeitbeginn30.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlichkeit (25% = max. 25,0 Punkte)Funktionale Kriterien (30% = max. 30,0 Punkte)Technische Kriterien (25% = max. 25,0 Punkte)Usabilty & Support (20% = max. 20,0 Punkte)
Auftrags-Budget:3.294.000 €
Erfüllungsort:Fritz-Löffler-Straße 18, 01069 Dresden, DED21, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Beschaffung eines digitalen HACCP-Qualitätsmanagementsystems - für das Studentenwerk Dresden

Beschaffung eines digitalen HACCP-Qualitätsmanagementsystems - für das Studentenwerk Dresden

Beschaffung eines digitalen HACCP-Qualitätsmanagementsystems - für das Studierendenwerk Greifswald

Beschaffung eines digitalen HACCP-Qualitätsmanagementsystems - für das Studierendenwerk Greifswald

Beschaffung eines digitalen HACCP-Qualitätsmanagementsystems - für das Studierendenwerk Thüringen

Beschaffung eines digitalen HACCP-Qualitätsmanagementsystems - für das Studierendenwerk Thüringen

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
  • Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB

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