Schulmobiliar für Neubau Grundschule Nürnberg-Eibach

Auftraggeber

Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste

90403 Nürnberg

Veröffentlicht

21.10.2026

Angebotsfrist

23.11.2026, 22:59 Uhr

Steckbrief

Schulmobiliar
Grundschule
Nürnberg
Whiteboards
Tische
Stühle
Schränke
Lounge Möbel

Zusammenfassung

Die Stadt Nürnberg beschafft Schulmobiliar für den Neubau der Grundschule Nürnberg-Eibach. Die Beschaffung ist in sechs Lose aufgeteilt, darunter Whiteboards, (Schüler-)Tische, (Schüler-)Stühle, (Halb-)Schränke, Tische für Lehrerarbeitsplätze und Lounge-Möbel. Alle Polstermöbel müssen schwer entflammbar sein.

Zeitplan

Bekanntmachung21.10.2026
Heute25.10.2026
Bieterfragenfrist16.11.2026
Abgabefrist23.11.2026
Veröffentlichungsende23.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Schulmöbel
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:90451 Nürnberg, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Whiteboards

Whiteboards

(Schüler-)Tische

(Schüler-)Tische

(Schüler-)stühle

(Schüler-)stühle

(Halb-)Schränke

(Halb-)Schränke

Tische Lehrerarbeitsplatz

Tische Lehrerarbeitsplatz

Lounge Möbel

Lounge Möbel

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Erklärung, dass der Bieter eine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens zum Ausführungsbeginn abgeschlossen haben wird und auch während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhält. Marktüblich ist ein Versicherungsschutz mit folgenden Mindestumfang, der mit der Erklärung bestätigt wird: Sachschäden 3.500.000 EUR; Personenschäden 2.500.000 EUR;
Rechtlich:
  • Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
  • Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
  • Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
  • Russland-Erklärung

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