Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften (Kompensation 2025)

Auftraggeber

Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle

06844 Dessau-Roßlau

Veröffentlicht

07.10.2026

Angebotsfrist

03.11.2026, 10:00 Uhr

Steckbrief

Emissionsminderungsgutschriften
Klimakompensation
Klimaneutralität
Umweltbundesamt

Zusammenfassung

Das Umweltbundesamt beabsichtigt den Erwerb von bis zu 1.101.743 Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP zur Kompensation der Klimawirkungen von Dienstreisen und Veranstaltungen der Bundesregierung und Bundesverwaltung für das Jahr 2025. Die Löschung der Gutschriften hat unverzüglich nach Ausschüttung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2028 zu erfolgen.

Zeitplan

Bekanntmachung07.10.2026
Heute25.10.2026
Bieterfragenfrist03.11.2026
Abgabefrist03.11.2026
Veröffentlichungsende03.11.2026
Laufzeitende31.12.2028

Ausschreibung

Reichweite:National
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Zuschlagskriterien:
siehe Nr. 3 der Leistungsbeschreibung
Erfüllungsort:06844 Dessau-Roßlau, Deutschland

Google Maps ist nicht geladen

Diesen Inhalt liefert Google Maps. Beim Laden werden Daten – darunter deine IP-Adresse – an den Anbieter übertragen.

Deine Auswahl für Google Maps wird gespeichert und gilt, bis du sie in den Cookie-Einstellungen änderst.

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

—

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Eigenerklärung/datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (insb. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit, Erklärung, dass der Bieter die Bewerbungsbedingungen und die Vertragsbedingungen anerkennt, datenschutzrechtliche Einwilligung)
  • Erkärung "ÜvP": Erklärung, dass bei Nichtregistrierung (Ablehnung) des Projektes/der Projekte, aus denen die angebotenen Gutschriften stammen, nach Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP oder bei Nichtausschüttung der angebotenen Gutschriften unverzüglich nach Ablehnung in gleicher Höhe Gutschriften aus mindestens qualitativ gleichwertigen, unter Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP registrierten Projektaktivitäten bereitzustellen und zu löschen sind
  • Gegenüber dem UBA zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu dokumentieren, dass die Gastgeberstaaten in ihren Biennial Transparency Reports Informationen zu Corresponding Adjustments der angebotenen Gutschriften berichten
  • Über die angebotenen Gutschriften frei zu verfügen. Es liegen keine Vorverkaufsrechte gegenüber Dritten vor. Die aus dem eingereichten Projekt/den eingereichten Projekten angebotenen Emissionsminderungen werden auch nicht anderweitig verwendet, insbesondere nicht anderweitig angeboten oder verkauft oder in anderen Zertifizierungssystemen registriert
  • Dass das/die eingereichte/n Projekt/die eingereichten Projekte zum Zeitpunkt der Angebotsstellung noch nicht rückgebaut ist/sind
  • Die Gutschriften unmittelbar nach Ausschüttung zu löschen und dem Umweltbundesamt unverzüglich eine Löschungsbestätigung vorzulegen
  • Dass bei der Ausführung des Auftrags und im Zusammenhang mit den angebotenen Klimaschutzaktivitäten die universell anerkannten Menschenrechte geachtet und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten angemessen berücksichtigt werden. Dabei werden insbesondere die grundlegenden Rechte bei der Arbeit und die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten sowie die Rechte und Interessen potenziell von den Klimaschutzaktivitäten nachteilig betroffener Personen und Gruppen, insbesondere lokaler Gemeinschaften und vulnerabler Gruppen, berücksichtigt.

Keine ähnlichen Ausschreibungen gefunden. Starten Sie eine neue Suche um neue Ausschreibungen zu finden.

Weitere Ausschreibungen zu:

KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.