Breitbandausbau und Gigabitnetz-Betrieb in Kronach

Auftraggeber

Stadt Kronach

96317 Kronach

Veröffentlicht

20.10.2026

Angebotsfrist

02.12.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Breitbandausbau
Gigabitnetz
Telekommunikation
Glasfaser
Wirtschaftlichkeitslücke

Zusammenfassung

Die Stadt Kronach sucht einen Netzbetreiber für den Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Projekt wird durch Fördermittel des Bundes und des Freistaates Bayern unterstützt. Ziel ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen Gigabitinfrastruktur in Gebieten, die derzeit als 'graue Flecken' gelten.

Zeitplan

Bekanntmachung20.10.2026
Heute25.10.2026
Bieterfragenfrist18.11.2026
Abgabefrist02.12.2026
Veröffentlichungsende02.12.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Internetdienste
Zuschlagskriterien:
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (95.0%)alternative Verlegemethoden (5.0%)
Erfüllungsort:96317 Kronach, DE24A, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Kronach 1

Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes in Kronach (Teil 1) im Rahmen der Förderung für 'graue Flecken'.

Kronach 2

Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes in Kronach (Teil 2) im Rahmen der Förderung für 'graue Flecken'.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im Breitbandausbau über den Ausbau und den Betrieb einer aktiven Telekommunikationsinfrastruktur im Bereich Glasfaser
Finanziell:
  • Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens
Rechtlich:
  • Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
  • Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.

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