Bewachung und Pförtnereidienste für das BSH in Hamburg

Auftraggeber

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

20359 Hamburg

Veröffentlicht

06.10.2026

Angebotsfrist

01.12.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Bewachung
Pförtnerdienste
Sicherungsdienstleistung
Empfangsdienst
Kontrolldienst

Zusammenfassung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sucht einen Dienstleister für Sicherungsdienstleistungen (Empfangsdienst und Kontrolldienst) an seinen Standorten in Hamburg und Sülldorf. Der Vertrag umfasst den Zeitraum vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2031. Die Leistungen umfassen unter anderem Empfangsdienst, Telefonvermittlung und Kontrolldienst im 24/7-Betrieb.

Zeitplan

Bekanntmachung06.10.2026
Heute10.10.2026
Abgabefrist01.12.2026
Veröffentlichungsende01.12.2026
Laufzeitbeginn31.01.2027
Laufzeitende30.01.2031

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Bewachungsdienste
Zuschlagskriterien:
Preis (40%)Einsatzkonzept (50%)Nachhaltigkeit (10%)
Erfüllungsort:Hamburg, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

—

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • In den letzten drei Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistung der genannten Art erbracht: Empfangsdienst einschließlich Telefonvermittlung, Kontrolldienst im 24/7 Dienstbetrieb; je mindestens 3 Referenzen.
Finanziell:
  • Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben: 5.000.000,00 EUR
  • Haftpflichtversicherung gemäß Abschnitt 5 Bewachungsverordnung – BewachV mit Mindesthöhen der Versicherungssummen je Schadensereignis: 2.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden pauschal.
Rechtlich:
  • Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet.
  • Gültige Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) zum Betrieb eines Bewachungsunternehmens.
Sonstige:
  • Fachkräfte mit Mindestqualifikation (Meisterausbildung für Schutz und Sicherheit (FSS) für leitendes Fachpersonal, Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) für Fachpersonal).
  • Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren: mindestens 4.
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im Raum Hamburg in den vergangenen 3 Geschäftsjahren: mindestens 100.
  • Einhaltung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen über die Entlohnung (Bundestariftreuegesetz).

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