Reparatur und Instandsetzung des Fahrgastschiffes Reeperbahn

Auftraggeber

HADAG Seetouristik und Fährdienst AG

20359 Hamburg

Veröffentlicht

01.10.2026

Angebotsfrist

02.11.2026, 11:00 Uhr

Steckbrief

Reparatur
Instandsetzung
Fahrgastschiff
Reeperbahn

Zusammenfassung

Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG schreibt die Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Bord des Fahrgastschiffes Reeperbahn aus. Nähere Einzelheiten sind aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

Zeitplan

Bekanntmachung01.10.2026
Heute23.10.2026
Bieterfragenfrist23.10.2026
Abgabefrist02.11.2026
Veröffentlichungsende02.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Instandsetzung von Schiffen oder Booten
Zuschlagskriterien:
Preiswertung (80.0)Lieferterminwertung (20.0)
Erfüllungsort:Hamburg, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Nachweis über die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
  • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)
  • Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind (nicht älter als 12 Monate)
Rechtlich:
  • Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen
  • Erklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
  • Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen
  • Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen
  • Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 AentG nicht vorliegen
  • Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen
  • Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen
  • Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 14 des BTTG nicht vorliegen
  • Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß Art. 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 vorliegen

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