Konzession Presse, Buch und Travel Needs am Flughafen Hamburg

Auftraggeber

Flughafen Hamburg GmbH

22335 Hamburg

Veröffentlicht

19.10.2026

Angebotsfrist

27.11.2026, 11:00 Uhr

Steckbrief

Konzession
Presse
Buch
Travel Needs
Flughafen
Hamburg
Shops

Zusammenfassung

Am Flughafen Hamburg werden aktuell sechs Shops im Segment Presse und Buch vermietet. Jeweils drei auf der Land- und Luftseite. Diese Mietverträge enden absehbar ab dem Jahr 2028 und sollen mit ähnlichen Konzepten weiterhin vermietet werden.

Zeitplan

Bekanntmachung19.10.2026
Heute23.10.2026
Abgabefrist27.11.2026
Veröffentlichungsende27.11.2026
Laufzeitbeginn31.12.2030
Laufzeitende31.12.2035

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:KonzVGV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
Zuschlagskriterien:
Konzept Shopdesign (16.00)Konzept Sortiment (16.00)Konzept Kundenservice (8.00)Preis (60.00)
Erfüllungsort:Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, DE600, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt.
  • Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
  • Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
  • Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
  • Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung verhängt wurden.
  • Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.

Weitere Ausschreibungen zu:

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