Betriebsführungsvertrag für 5 Gastronomieflächen am Hamburg Airport

Auftraggeber

Flughafen Hamburg GmbH

22335 Hamburg

Veröffentlicht

18.10.2026

Angebotsfrist

18.11.2026, 11:00 Uhr

Steckbrief

Gastronomie
Flughafen
Betriebsführungsvertrag
Hamburg Airport

Zusammenfassung

Der Hamburg Airport schreibt 5 gastronomische Einheiten als Betriebsführungsvertrag aus. Die Flächen befinden sich landseitig im Terminal 1 sowie luftseitig auf der Pier und im Pierknick. Die Konzepte sollen eine attraktive gastronomische Vielfalt bieten, die den Bedürfnissen der Passagiere, Besucher und Mitarbeiter entspricht. Der Großteil der Flächen wird im 1. Quartal 2028 frei und soll nach Rückbau mit neuen Konzepten verwirklicht werden.

Zeitplan

Bekanntmachung18.10.2026
Heute23.10.2026
Abgabefrist18.11.2026
Veröffentlichungsende18.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Beschränkte Ausschreibung
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
Zuschlagskriterien:
Gestaltung, Attraktivität und Marketingauftritt (15.00)Betriebskonzept (Abläufe, Organisation, Funktionalität...) (10.00)Personaleinsatzkonzept (12.50)Qualitätskonzept (7.50)Preis (55.00)
Erfüllungsort:Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, DE600, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt.
  • Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
  • Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
  • Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
  • Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird.
  • Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.

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