Externer Datenschutzbeauftragter für öffentliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Auftraggeber

Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen

19059 Schwerin

Veröffentlicht

05.10.2026

Angebotsfrist

10.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Datenschutzbeauftragter
Datenschutzberatung
Schulen
Mecklenburg-Vorpommern
DSGVO

Zusammenfassung

Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzberatung für alle öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Aufgaben umfassen die Wahrnehmung der Pflichten gemäß Art. 39 DSGVO sowie die Beratung der Schulen in Datenschutzfragen. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.07.2029 mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.

Zeitplan

Bekanntmachung05.10.2026
Heute23.10.2026
Abgabefrist10.11.2026
Veröffentlichungsende10.11.2026
Laufzeitbeginn12.02.2027
Laufzeitende31.07.2030

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Rechtsberatung
Datenverarbeitung
Sicherheitsberatung
Erfüllungsort:Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren (Verwaltungseinheiten oder öffentliche Stellen mit vergleichbarer Komplexität).
  • Erfahrungen im Schulbereich, Bildungssektor oder bei branchenspezifischen Bildungsinstituten.
Rechtlich:
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 - 124 GWB.
  • Eigenerklärung Russland-Sanktionen.
  • Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung.
Sonstige:
  • Gültige Datenschutz-Zertifizierung gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO spätestens zum Vertragsbeginn.
  • Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Schul- und Verwaltungsrechts (mindestens zweijährige Berufsberatung auf einem der Gebiete).
  • Erfahrungen in der Anwendung des Standard-Datenschutzmodells (SDM).

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