Führerscheinausbildung Klassen B, BE, C und CE in Hamburg

Auftraggeber

Hamburger Stadtentwässerung AöR

20539 Hamburg

Veröffentlicht

01.10.2026

Angebotsfrist

10.11.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Führerscheinausbildung
Fahrschule
Klasse B
Klasse BE
Klasse C
Klasse CE
Hamburg

Zusammenfassung

Die Hamburger Stadtentwässerung AöR schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Führerscheinausbildungen für die Klassen B, BE, C und CE in der Stadt und Metropolregion Hamburg aus. Die Ausbildung umfasst Theorie- und Praxisunterricht sowie die zugehörigen Prüfungen. Die Fahrausbildung soll sowohl berufsbegleitend als auch in kompakten, zusammenhängenden Ausbildungszeiträumen durchgeführt werden können.

Zeitplan

Bekanntmachung01.10.2026
Heute25.10.2026
Abgabefrist10.11.2026
Veröffentlichungsende10.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Ausbildung in Fahrschulen
Abnahme der Fahrprüfung
Erteilung von Fahrstunden
Zuschlagskriterien:
Erfolgskennzahlen (40%)Preis (60%)
Erfüllungsort:Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Führerscheinklassen B und BE

Gegenstand des Loses 1 ist die berufsausführungsrelevante Fahrausbildung der Führerscheinklassen B und BE. Die Ausbildung umfasst Theorie- und Praxisunterricht sowie die zugehörigen Prüfungen. Die Fahrausbildung soll sowohl berufsbegleitend als auch in kompakten, zusammenhängenden Ausbildungszeiträumen durchgeführt werden können. Nähere Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Führerscheinklassen C und CE

Gegenstand des Loses 2 ist die berufsausführungsrelevante Fahrausbildung der Führerscheinklassen C und CE. Die Ausbildung umfasst Theorie- und Praxisunterricht sowie die zugehörigen Prüfungen. Die Fahrausbildung soll sowohl berufsbegleitend als auch in kompakten, zusammenhängenden Ausbildungszeiträumen durchgeführt werden können. Nähere Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Zusätzlich finden sämtliche Ausschlussgründe gemäß §48 VgV Anwendung. Darüber hinaus geltende Ausschlussgründe und Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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