Faunistische Kartierungen für den 6-streifigen Ausbau der A7 bei Hildesheim

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

30163 Hannover

Veröffentlicht

21.10.2026

Angebotsfrist

26.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Faunistische Kartierungen
A7
Ausbau
Landschaftsplanung
Artenschutz

Zusammenfassung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung faunistischer Kartierungen im Rahmen der geplanten Erweiterung der A7 um einen zusätzlichen Fahrstreifen im Abschnitt von nördlich der Anschlussstelle Hildesheim bis westlich der Wöhlertalbrücke. Die Erbringung der faunistischen Leistungen dient als Grundlage für die landschaftspflegerischen Beiträge, insbesondere für den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und den Artenschutzfachbeitrag (ASB). Zu den zu erfassenden Strukturen und Fauna gehören unter anderem Baumhöhlen, Wildkatze, Feldhamster, Fledermäuse und Avifauna. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich über die Saisons 2027 und 2028.

Zeitplan

Bekanntmachung21.10.2026
Heute26.10.2026
Abgabefrist26.11.2026
Veröffentlichungsende26.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:
Erfahrung der technischen Fachkräfte | Projektleitung (20%)Erfahrung der technischen Fachkräfte | Stellvertretende Projektleitung (20%)Preis (60%)
Erfüllungsort:Bahnhofstraße 1, 37581 Bad Gandersheim, DE918, Deutschland

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Auftraggeber

Name

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Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens drei (3) vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung aus den letzten höchstens zehn Jahren.
  • Mindestens zwei Referenzprojekte müssen vergleichbare faunistische Kartierungen für ein Infrastrukturprojekt mit einen Planungsraum von mehr als 50 ha Fläche umfassen.
  • Mindestens zwei Referenzprojekte müssen vergleichbare faunistische Kartierungen mit Datenaufbereitung und -bewertung der faunistischen Kartierergebnisse umfassen.
  • Mindestens zwei Referenzprojekte müssen vergleichbare faunistische Kartierungen mit Beratung und Begleitung des Planungsprozesses in der Infrastrukturplanung umfassen.
Finanziell:
  • Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 0,50 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 0,30 Mio. € besteht.
Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen.
  • Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
Sonstige:
  • Eigenerklärung mit Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
  • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

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