Rahmenvereinbarung IT-Entwicklung und IT-Beratung

Auftraggeber

Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale Einkaufskoordination

48147 Münster

Veröffentlicht

11.08.2026

Angebotsfrist

14.09.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

IT-Entwicklung
IT-Beratung
Business Analyse
Strategieberatung
Transformation
Rahmenvereinbarung

Zusammenfassung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sucht im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach Dienstleistern für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Entwicklungs- und IT-Beratungsleistungen. Die Leistungen umfassen Entwicklung, Business Analyse, IT-Beratung sowie Strategieberatung und Transformation. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 60 Monaten mit Verlängerungsoptionen auf bis zu 96 Monate.

Zeitplan

Bekanntmachung11.08.2026
Dokumentenanfrage-Frist07.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist14.09.2026
Veröffentlichungsende14.09.2026
Laufzeitbeginn31.03.2027
Laufzeitende31.03.2032

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zuschlagskriterien:
Leistungspunkte (50%)Preis (50%)
Erfüllungsort:48145 Münster, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Entwicklung, Business Analyse und IT-Beratung

Unterstützung bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von IT-Fachverfahren, bei der Analyse fachlicher Anforderungen sowie bei deren Übersetzung in technische Lösungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ablösung eines bestehenden Fachverfahrens einer weiteren Versorgungskasse und der Einführung von OPAL.

Strategieberatung und Transformation

Unterstützung bei der strategischen Weiterentwicklung und beim Ausbau der Zusammenarbeit zwischen kvw und KVBW. Im Mittelpunkt stehen die Planung und Steuerung eines mehrjährigen Transformationsprogramms sowie die schrittweise Harmonisierung von Fachverfahren, IT-Prozessen und organisatorischen Strukturen.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

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