Fachbegleitung Designumsetzung & Bemusterung von Schienenfahrzeugen für die S-Bahn Stuttgart

Auftraggeber

Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts

70174 Stuttgart

Veröffentlicht

18.08.2026

Angebotsfrist

21.09.2026, 10:00 Uhr

Steckbrief

Beratungsleistungen
Designumsetzung
Bemusterung
Schienenfahrzeuge
S-Bahn Stuttgart

Zusammenfassung

Der Verband Region Stuttgart (VRS) plant die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungsleistungen zur weiteren Begleitung der Designumsetzung und Bemusterung der vom EVU zu beschaffenden Schienenfahrzeuge. Die Leistungen umfassen die Unterstützung des Auftraggebers in allen gestalterischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung während des Vergabeverfahrens, der Realisierungsphase und der Gewährleistungsphase.

Zeitplan

Bekanntmachung18.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist21.09.2026
Veröffentlichungsende21.09.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
Dienstleistungen bezüglich Produktdesign
Erfüllungsort:Stuttgart, DE111, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angabe von maximal 5 Referenzen aus den letzten drei Jahren, die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Finanziell:
  • Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Gesamtumsätze sowie über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit vergleichbaren Leistungen.
  • Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht (Deckungssummen: mind. EUR 5.000.000,00 für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeweils 2-fach maximiert).
Rechtlich:
  • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
  • Eigenerklärung, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen zu gehören.
  • Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes).

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