Videoüberwachung Hauptfeuerwache und Rettungswache

Auftraggeber

Stadt Trier

54290 Trier

Veröffentlicht

07.10.2026

Angebotsfrist

29.10.2026, 09:15 Uhr

Steckbrief

Videoüberwachung
Feuerwache
Rettungswache
Kameras
Kennzeichenerkennung

Zusammenfassung

Die Stadt Trier schreibt die Installation einer Videoüberwachung für die Hauptfeuerwache mit Rettungswache und Integrierter Leitstelle aus. Die Leistung umfasst unter anderem 2 Videomanagementsysteme, 2 Server für das Videomanagement, 30 Außenkameras, 3 Systeme zur Kennzeichenerkennung sowie 19 Innenkameras. Die Ausführung soll in der 50. KW 2026 beginnen und in der 35. KW 2027 abgeschlossen sein.

Zeitplan

Bekanntmachung07.10.2026
Bieterfragenfrist22.10.2026
Heute23.10.2026
Abgabefrist29.10.2026
Veröffentlichungsende29.10.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Installation von Alarmanlagen und Antennen
Video-Überwachungssystem
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:54290 An den Kaiserthermen 1 und 3, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Nachzuweisen ist die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Liste der in den letzten drei Jahren ausgeführten wesentlichen Bauleistungen mit Angabe des Werts, des Ausführungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen.
Finanziell:
  • Nachweis des Versicherungsschutzes, mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, mindestens dreifach pro Versicherungsjahr, durch Bescheinigung der Versicherung.
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Rechtlich:
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

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