Videoüberwachung für Hauptfeuerwache und Rettungswache

Auftraggeber

Stadt Trier

54290 Trier

Veröffentlicht

05.10.2026

Angebotsfrist

29.10.2026, 09:15 Uhr

Steckbrief

Videoüberwachung
Feuerwache
Rettungswache
Kameras
Videomanagementsystem

Zusammenfassung

Die Stadt Trier schreibt die Installation einer Videoüberwachungsanlage für die Hauptfeuerwache mit Rettungswache und Integrierter Leitstelle aus. Die Leistung umfasst unter anderem 2 Videomanagementsysteme, 2 Server, 30 Außenkameras, 3 Kameras zur Kennzeichenerkennung und 19 Innenkameras. Die Ausführung soll zwischen der 50. KW 2026 und der 35. KW 2027 erfolgen.

Zeitplan

Bekanntmachung05.10.2026
Bieterfragenfrist22.10.2026
Heute23.10.2026
Abgabefrist29.10.2026
Veröffentlichungsende29.10.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Installation von Alarmanlagen und Antennen
Video-Überwachungssystem
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:An den Kaiserthermen 1 und 3, 54290 Trier, DEB21, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Liste der in den letzten drei Jahren ausgeführten wesentlichen Bauleistungen mit Angabe des Werts, des Ausführungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Finanziell:
  • Nachweis des Versicherungsschutzes, mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, mindestens dreifach pro Versicherungsjahr.
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Rechtlich:
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der IHK.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

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