Lieferung von Holzgleisschwellen Kiefer für U5 Ost

Auftraggeber

Hamburger Hochbahn AG

20095 Hamburg

Veröffentlicht

13.10.2026

Angebotsfrist

16.11.2026, 17:00 Uhr

Steckbrief

Holzschwellen
Gleisschwellen
Kiefer
U5
Hamburg
Lieferung

Zusammenfassung

Die Hamburger Hochbahn AG schreibt die Herstellung, Lieferung und das Entladen/Lagern von 2800 Stück Holzgleisschwellen Kiefer (2,60 m) aus. Die Lieferung erfolgt direkt auf die Baustelle für den U5 Neubau der Haltestellen Sengelmannstrasse/City Nord. Die Schwellen müssen gemäß den technischen Lieferbedingungen TL 02.24 gefertigt und salzdruckimprägniert sein.

Zeitplan

Bekanntmachung13.10.2026
Heute25.10.2026
Bieterfragenfrist30.10.2026
Abgabefrist16.11.2026
Veröffentlichungsende16.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Schwellen und Teile von Schwellen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Tessenowweg 2, 22297 Hamburg, DE600, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • 2 Referenzen über die Lieferung von mindestens 2000 Stück je Lieferung Kieferschwellen in den letzten 3 Jahren
Finanziell:
  • Nachweis über die gezahlten Steuern
  • Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000,- Euro je Schadensfall (Ausschlusskriterium)
Rechtlich:
  • Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister - nicht älter als 12 Monate
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse und die Entrichtung der Beiträge
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß §124, GWB(Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);
  • Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person des Unternehmens im Sinne des §123 GWB wegen Verstoßes gegen die in genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist. (Ausschlusskriterium).
  • Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022
Sonstige:
  • Nachweise einer ISO 9001:2015 Zertifizierung oder eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
  • Nachweise für Q1-Zertifizierung der Deutschen Bahn für Oberbaustoffe oder gleichwertig

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