Augenklinikinformationssystem (AKIS) für TUM Klinikum

Auftraggeber

TUM Klinikum

81675 München

Veröffentlicht

24.08.2026

Angebotsfrist

13.10.2026, 07:00 Uhr

Steckbrief

Augenklinikinformationssystem
AKIS
Software
Krankenhausinformationssystem
Gesundheitswesen

Zusammenfassung

Gegenstand des Verfahrens ist ein Augenklinikinformationssystem (AKIS) inklusive Integrationsleistungen, Schulungen sowie Wartungs- und Servicemaßnahmen. Das System dient der zentralen und strukturierten digitalen Verwaltung von Patienten-, Untersuchungs- und Behandlungsdaten in der Augenheilkunde. Es unterstützt die Dokumentation von Befunden, Bilddaten und operativen Eingriffen sowie die Integration diagnostischer Geräte. Zudem gewährleistet es eine sichere Dokumentation, Abrechnung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Zeitplan

Bekanntmachung24.08.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist05.10.2026
Abgabefrist13.10.2026
Veröffentlichungsende13.10.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Medizinische Informationssysteme
Medizinsoftwarepaket
Zuschlagskriterien:
Preis (50%)Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog (50%)
Auftrags-Budget:500.000 €
Erfüllungsort:TUM Klinikum Rechts der Isar, Ismaningerstr. 22, 81657 München, DE212, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Nachweis über mindestens drei (3) erfolgreich durchgeführte Projekte im aktuellen Routinebetrieb von deutschsprachigen Universitätsklinika in vergleichbarer Größe (> 1000 Betten), in denen SAP ish/ish.med eingesetzt wird (aus den letzten höchstens fünf Jahren).
Finanziell:
  • Nachweis für Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. € je Schadensfall für die gesamte Vertragslaufzeit.
Rechtlich:
  • Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

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