Hardware für Virtuelle Tourist-Information (Digitale Kioske & Monitore)

Auftraggeber

Felsenland Südeifel Tourismus GmbH

54669 Bollendorf

Veröffentlicht

12.10.2026

Angebotsfrist

13.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Hardware
Digitale Kioske
Monitore
Tourismus
KI-Beratung

Zusammenfassung

Die Felsenland Südeifel Tourismus GmbH und vier Projektpartner errichten eine flächendeckende, 24/7 verfügbare, mehrsprachige und barrierefreie touristische Informations- und Beratungsinfrastruktur. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist Los 1 - Hardware: die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 18 digitalen Informationskiosken und Touchscreen-Monitoren an 18 Standorten in der Region. Der zugehörige Wartungs- und Monitoring-Service bis zum 31.12.2038 ist ebenfalls Teil des Auftrags.

Zeitplan

Bekanntmachung12.10.2026
Heute17.10.2026
Abgabefrist13.11.2026
Veröffentlichungsende13.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Tastbildschirme
Bildschirme
Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Reparatur und Wartung von Personalcomputern
Softwarepaket und Informationssysteme
Zuschlagskriterien:
Preis der Leistung (Investitionskosten) (20.0)Preis der Leistung (Wartungskosten) (15.0)Technische Qualität der Hardware (35.0)Wartungs- und Monitoring-Konzept (10.0)Reaktionszeiten bei Schnittstellenstörungen (Meta-SLA) (5.0)Qualifikation und Erfahrung des zur Auftragsausführung vorgesehenen Personals (5.0)Nachhaltigkeit (10.0)
Erfüllungsort:Bitburg, Kyllburg, Speicher, Biersdorf am See, Hillesheim, Gerolstein, Waxweiler, Prüm, Bleialf, Schönecken, Körperich, Mettendorf, Echternacherbrück, Neuerburg, Irrel und Ernzen, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung und Inbetriebnahme digitaler Informationskioske bzw. Stelen oder vergleichbarer Touchscreen-Systeme aus den letzten 5 Jahren. Mindestens eine dieser Referenzen muss Outdoor-Geräte im Dauerbetrieb umfassen.
Finanziell:
  • Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
  • Erklärung über den Umsatz für Lieferungen und Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
  • Der Bewerber muss über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR beträgt.
Rechtlich:
  • Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Sonstige:
  • Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
  • Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
  • Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker, Servicepersonal) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
  • Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
  • Mindestanforderung an den technischen Service: mindestens zwei qualifizierte Servicetechniker, die bundesweit für Vor-Ort-Einsätze zur Verfügung stehen.
  • Nachweis der Eignung der angebotenen Geräte für den 24/7-Dauerbetrieb sowie der Einhaltung der geforderten Schutzklassen (Herstellererklärung, technische Datenblätter oder Prüfprotokolle).
  • Erläuterung der für Fernwartung und Hardwaremonitoring eingesetzten technischen Ausstattung und Software einschließlich der Verfahren für den Datenaustausch und die Datensicherung.
  • Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
  • Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört.

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