Generalplanerleistungen Bodenmanagement und Baufeldfreimachung Technologiequartier Wedau

Auftraggeber

Nerra GmbH

47051 Duisburg

Veröffentlicht

12.10.2026

Angebotsfrist

13.11.2026, 11:00 Uhr

Steckbrief

Generalplaner
Bodenmanagement
Baufeldfreimachung
Rückbau
Altlasten
Schadstoffsanierung
Technologiequartier Wedau

Zusammenfassung

Die Nerra GmbH sucht einen Generalplaner für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung auf dem Gelände des Technologiequartiers Wedau (TQW) in Duisburg. Der Generalplaner soll die planerischen Voraussetzungen für den Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen, das Bodenmanagement und die Altlastensanierung schaffen. Dazu gehören Fachplanungen, Untersuchungen und Genehmigungsunterlagen. Die Leistungen umfassen voraussichtlich Planungsbereiche nach AHO-Heft Nr. 18, 43 und 8.

Zeitplan

Bekanntmachung12.10.2026
Heute25.10.2026
Abgabefrist13.11.2026
Veröffentlichungsende13.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros
Zuschlagskriterien:
Preis (40.0%)Qualifikation des einzusetzenden Schlüsselpersonals (30.0%)Konzept zur Vorgehensweise (30.0%)
Erfüllungsort:47279 Duisburg-Wedau, DEA12, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

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Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Referenzen zur Rückbauplanung und -überwachung
  • Referenzen zur Bodensanierungsplanung und -überwachung
Finanziell:
  • Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 700.000 EUR oder mehr
  • Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall, 2-fach maximiert
Rechtlich:
  • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen
  • Eintragung in das einschlägige Berufsregister
  • Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Sonstige:
  • Eigenerklärung über namentlich benannten Sachverständigen nach § 18 BBodSchG für Sachgebiet 2 und 5
  • Eigenerklärung über Kooperationen (Nachunternehmer/BG)
  • Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (mindestens 10)

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