SiGeKo-Leistungen für Ersatzneubau Brückenbauwerke Vienenburg

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

30163 Hannover

Veröffentlicht

27.09.2026

Angebotsfrist

29.10.2026, 10:00 Uhr

Steckbrief

SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Brückenbau
Infrastrukturprojekt

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) beim Ersatzneubau der Bauwerke Vi 1, Vi 2 und Vi 3 bei Vienenburg. Die Bauwerke überführen die A 36 und eine Auffahrt über die B 241, die Oker und Wirtschaftswege. Der Vertrag läuft voraussichtlich von Januar 2027 bis Februar 2031.

Zeitplan

Bekanntmachung27.09.2026
Heute01.10.2026
Abgabefrist29.10.2026
Veröffentlichungsende29.10.2026
Laufzeitbeginn03.01.2027
Laufzeitende27.02.2031

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zuschlagskriterien:
Technische Fachkräfte (40%)Preis (60%)
Erfüllungsort:38690 Vienenburg, DE916, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens drei Referenzprojekte der letzten fünf Jahre über vergleichbare SiGeKo-Leistungen.
  • Mindestens ein Referenzprojekt muss SiGeKo-Leistungen für ein Infrastrukturprojekt mit einem Brückenbauwerk umfassen.
  • Mindestens ein Referenzprojekt muss SiGeKo-Leistungen für ein Infrastrukturprojekt mit einem Brückenbauwerk sowie angrenzenden Streckenbaumaßnahmen umfassen.
Finanziell:
  • Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. € und für sonstige Schäden in Höhe von mindestens 3 Mio. € (2-fache Maximierung pro Jahr).
Rechtlich:
  • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
  • Erklärung zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über drittstaatliche Subventionen.
  • Eigenerklärung bezüglich Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014).
Sonstige:
  • Nachweis der Qualifikation als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß RAB 30 für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter.
  • Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master im Bereich Bauingenieurwesen für Projektleiter und Stellvertreter.

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